Kosten & Behandlungsrahmen

Die ärztlichen Leistungen meiner Praxis werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung der Gesetzlichen Unfallversicherung (GOBG) über eine ärztliche Verrechnungsstelle abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass ich nicht an der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilnehme. Eine Behandlung auf Chipkarte einer gesetzlichen Krankenkasse ist deswegen nicht möglich.

Kostenträger Berufsgenossenschaften / Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV):

Nach Arbeits- und Wegeunfällen oder anerkannten Berufskrankheiten mit psychischen Folgeerkrankungen übernehmen die DGUV bzw. die zuständige Berufsgenossenschaft die vollständigen Kosten der psychotherapeutischen Behandlung. Sobald Ihr Unfall gemeldet wurde und ein Aktenzeichen vergeben wurde, können Sie über Ihre Sachbearbeitung der BG oder der DGUV eine Kostübernahme für eine Behandlung in meiner Praxis erbitten. Dafür geben Sie meine Praxis an, woraufhin mir eine Kostenübernahme zugeschickt wird und die Behandlung beginnen kann. Sollte eine Krankschreibung notwendig sein, übernimmt dies meist der D-Arzt, mit dem ich in Austausch stehe.

Private Krankenversicherung & Beihilfe:

Psychotherapeutische Leistungen sind in der Regel genehmigungspflichtig. Die  Anzahl der Sitzungen, die von den Kostenträgern erstattet werden, hängen von den jeweiligen Tarifen ab, zu dem Sie versichert sind.  Die Beihilfe hat ebenfalls entsprechende Regularien. In der Regel erwarten die Kostenträger eine Vorabanfrage. Bitte setzen Sie sich vor Beginn einer Behandlung bei mir mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihres Kostenträgers in Verbindung, um die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären.

Psychiatrische Behandlungsleistungen sind genehmigungsfrei. Sie können als Facharztbehandlung ähnlich wie eine Behandlung beim Hausarzt in Anspruch genommen werden.

Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten erstatten PKV bzw. Beihilfestelle regelhaft den 2,3 fachen Gebührensatz der GOÄ. Dieser Gebührensatz wurde seit ca. 25 Jahren nicht mehr angepasst. Er ist nach meiner Einschätzung heute nicht mehr angemessen in Bezug auf die Vergütung psychischer Behandlungen und unterschreitet mittlerweile die psychotherapeutischen Honorare der gesetzlichen Krankenversicherung und mancher Heilpraktiker.

Ich habe mich deswegen entschlossen, einen höheren Behandlungssatz zu berechnen, um ein Behandlungsangebot zu machen.

Bitte beachten Sie deswegen, dass pro Behandlungseinheit Psychotherapie oder Psychiatrische Behandlung ein Eigenanteil von ca. €30 zu tragen ist.

Selbstzahler:

Gerne können Sie Leistungen meiner Praxis als Selbstzahler wahrnehmen. Als Anhaltspunkt gilt: Für 50 Minuten  liegt das Honorar bei ca. 120,- Euro. Nehmen Sie für weitere Informationen gerne Kontakt zu mir auf.

Erstattungsverfahren:

Die Abrechnung über Erstattungsverfahren für gesetzlich versicherte PatientInnen (GKV) kann ich aufgrund eines Interessenkonfliktes mit einer Gutachtertätigkeit im GKV-Bereich leider nicht anbieten.